AGB Hundeschule BeiFuß

 

Die Leistungen der Hundeschule werden nach fachlichen Qualitätsstandards ausgeführt.

Das Training findet bei jedem Wetter statt. Bei Gewitter, Hagel, Glatteis o.ä. wird das Training von Seiten der Hundeschule abgebrochen. Die Stunden gelten als gegeben.

 

Die Kurs- und Stundengebühren sind bei der Anmeldung oder spätestens vor Beginn der ersten Stunde zu entrichten. Eine Anmeldung, auch mündlich, ist verbindlich. Der Kunde ist verpflichtet bei der Anmeldung vollständige und zutreffende Angaben zu machen. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen. Der Impfausweis und Versicherungsnachweis der Hundehaftpflicht sind bei der Anmeldung, spätestens zu Beginn der ersten Stunde vorzuzeigen. Sind die Voraussetzungen nicht gegeben kann die Hundeschule nicht besucht werden. Die Kosten trägt der Kunde. Ich behalte mir vor, eine Anmeldung abzulehnen.

 

Sollte ein Kunde verhindert sein, egal aus welchem Grund, sind Einzelstunden mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Andernfalls werden sie voll berechnet.

Bei Kurs-Absagen ist der Rücktritt kostenfrei, wenn die Absage bis zu 1 Woche vor Beginn erfolgte. Bei Absagen bis zu 3 Werktagen vor Beginn sind 50% der Kursgebühren zu entrichten. Bei späteren Absagen ist die volle Kursgebühr zu entrichten.

Sollte der Trainer, egal aus welchem Grund, verhindert sein, werden die ausgefallenen Stunden nachgeholt.

In Pandemiezeiten mit sogenannten „Lockdown“ pausieren die Kurse/Einzelstunden und werden im Anschluss fortgesetzt.

 

Den Anweisungen des Trainers ist Folge zu leisten. Es kann auch nötig werden, dass ein Mensch-Hund-Team in eine andere Gruppe versetzt werden muss. Wenn ein Mensch-Hund-Team den Anweisungen nicht nachkommt, den Frieden oder die Sicherheit gefährdet, ein massiver Vertrauensverlust forciert wird, kann er der Hundeschule verwiesen werden. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung etwaiger Stunden- oder Kursgebühren.

 

Es dürfen nur gesunde Hunde mit vollständigem Impfschutz (bei Welpen altersgemäßer Impfstatus) und einer gültigen Hunde-Haftpflichtversicherung zur Hundeschule mitgebracht werden. Wenn der Halter einen kranken Hund mitbringt, haftet er/sie für die daraus entstehenden Folgen. Das schließt Endo- und Ektoparasitenbefall mit ein.

Eine läufige Hündin darf nur nach Absprache mit dem Trainer zum Unterricht mitgebracht werden.

 

Der Hundehalter hat vor Beginn des Trainings den Trainer über evtl. Behördliche Auflagen, gefährliches Verhalten und gesundheitliche Einschränkungen von Mensch und Hund in Kenntnis zu setzen.

 

Der Besuch der Hundeschule (auf dem Hundeplatz oder außerhalb) geschieht auf eigenes Risiko, ebenso die Benutzung der Geräte, dem Interieur und der „Freilauf“ . Der Hundehalter ist zu jeder Zeit des Trainings, oder dem Besuch der Hundeschule, für seinen Hund voll verantwortlich und haftet für die durch ihn oder seinen Hund entstandenen Schäden.